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   BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92   

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https://dejure.org/1994,2759
BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92 (https://dejure.org/1994,2759)
BVerfG, Entscheidung vom 16.05.1994 - 2 BvR 196/92 (https://dejure.org/1994,2759)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Mai 1994 - 2 BvR 196/92 (https://dejure.org/1994,2759)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendige Auslagen im verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Telefax - Rechtsmittelschrift - Nachweis rechtzeitigen Zugangs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 441
  • StV 1994, 467 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92
    Dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers war es zwar unbenommen, die ihm vom Gesetz eingeräumte prozessuale Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde bis zu ihrer Grenze auszunutzen (vgl. BVerfGE 40, 42 [44]; 41, 323 [328]; 52, 203 [207]).

    Insoweit reichte es hin, daß die Verfassungsbeschwerde in den Gewahrsamsbereich des Bundesverfassungsgerichts gelangte (vgl. BVerfGE 57, 117 [120] m.w.N.); ein amtlicher Empfang war nicht geboten (vgl. BVerfGE 52, 203 [206 ff.]).

    Dabei hätte dem Beschwerdeführer daraus, daß für unmittelbare Nachfragen nach Ende der üblichen Dienstzeiten bis zum Ende der Frist um 24.00 Uhr ein zur Entgegennahme befugter Beamter nicht zur Verfügung gestanden hätte, kein Nachteil erwachsen können (vgl. BVerfGE 52, 203 [211 f.]; vgl. auch BVerfGE 62, 216 [221 f.]; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 41. Aufl., 1993, § 44 StPO Rdn. 17 m.w.N.).

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 397/87

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92
    Die Eigenständigkeit dieser Regelung schließt nicht aus, ergänzend Grundsätze des sonstigen Prozeßrechts heranzuziehen, soweit dem nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegenstehen (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 50, 254 [255]; 88, 382 [383]).

    Deshalb kommt es darauf an, ob die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Auslagen als notwendig im Sinne des § 34 a BVerfGG anzusehen sind (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 88, 382 [383]).

    Im allgemeinen werden darunter diejenigen Auslagen verstanden, die zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgewendet werden müssen (BVerfGE 88, 382 [383]).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92
    Dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers war es zwar unbenommen, die ihm vom Gesetz eingeräumte prozessuale Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde bis zu ihrer Grenze auszunutzen (vgl. BVerfGE 40, 42 [44]; 41, 323 [328]; 52, 203 [207]).

    Zur Fristwahrung mußte die Verfassungsbeschwerde spätestens am letzten Tag der Frist bis 24.00 Uhr (vgl. BVerfGE 41, 323 [327]) eingegangen sein.

  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 275/74

    Umfang der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahrn - Gebühren des

    Auszug aus BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92
    Die Eigenständigkeit dieser Regelung schließt nicht aus, ergänzend Grundsätze des sonstigen Prozeßrechts heranzuziehen, soweit dem nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegenstehen (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 50, 254 [255]; 88, 382 [383]).

    Insbesondere bestehen keine Bedenken, im Verfassungsbeschwerde-Verfahren im Regelfall die Grundsätze des § 91 ZPO entsprechend heranzuziehen (vgl. BVerfGE 50, 254 [255]; Mellinghoff, in: Mitarbeiterkommentar, BVerfGG , 1992, § 34a BVerfGG Rdn. 17; Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, § 34a BVerfGG Rdn. 15, 24).

  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 148/75

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfasungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92
    Die Eigenständigkeit dieser Regelung schließt nicht aus, ergänzend Grundsätze des sonstigen Prozeßrechts heranzuziehen, soweit dem nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegenstehen (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 50, 254 [255]; 88, 382 [383]).

    Deshalb kommt es darauf an, ob die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Auslagen als notwendig im Sinne des § 34 a BVerfGG anzusehen sind (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 88, 382 [383]).

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92
    Dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers war es zwar unbenommen, die ihm vom Gesetz eingeräumte prozessuale Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde bis zu ihrer Grenze auszunutzen (vgl. BVerfGE 40, 42 [44]; 41, 323 [328]; 52, 203 [207]).
  • BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvR 159/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung des Zugangs von

    Auszug aus BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92
    Insoweit reichte es hin, daß die Verfassungsbeschwerde in den Gewahrsamsbereich des Bundesverfassungsgerichts gelangte (vgl. BVerfGE 57, 117 [120] m.w.N.); ein amtlicher Empfang war nicht geboten (vgl. BVerfGE 52, 203 [206 ff.]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Zurechnung von

    Auszug aus BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92
    Dabei hätte dem Beschwerdeführer daraus, daß für unmittelbare Nachfragen nach Ende der üblichen Dienstzeiten bis zum Ende der Frist um 24.00 Uhr ein zur Entgegennahme befugter Beamter nicht zur Verfügung gestanden hätte, kein Nachteil erwachsen können (vgl. BVerfGE 52, 203 [211 f.]; vgl. auch BVerfGE 62, 216 [221 f.]; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 41. Aufl., 1993, § 44 StPO Rdn. 17 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax ist in allen Gerichtszweigen uneingeschränkt zulässig (Hoppmann, VersR 1992, S. 1068 [Fn 6 m.w.N.]; s. auch BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW-RR 1995, S. 441 [442]).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 989/95

    Zur Einlegung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

    Die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax ist in allen Gerichtszweigen uneingeschränkt zulässig (Hoppmann, VersR 1992, S. 1068 [Fn 6 m.w.N.]; s. auch BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW-RR 1995, S. 441 [442]).
  • OLG Brandenburg, 26.05.2004 - 1 Ss OWi 88 B/04

    Nachweis fristgerechter Übermittlung von Rechtmittelschriften per Telefax

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist allerdings allgemein anerkannt, dass ein Rechtsmittel fristwahrend auch durch Telefax eingelegt und begründet werden kann (BVerfG NJW 1996, 2857; NJW-RR 1995, 441 f; BGH NJW 1988, 2788; NJW 1992, 244; NJW 1994, 2079; Senatsbeschluss vom 31. Juli 1998 - 1 Ss (OWi) 60 B/98 -).
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